BRIEF UND SIEGEL - KONTROLLE IST BESSER

 

Zertifikate sind für uns keine oberflächlichen Verkaufshilfen als buntes Bapperl auf der Verpackung. Letztendlich dienen alle Audits der Lebensmittelsicherheit. Fantasie-Siegel gibt es deshalb bei uns nicht. Was drauf steht ist tasächlich drinnen und erfüllt alle Prüfkriterien.

 

Unsere Zertifikate:

 
QS: Qualität und Sicherheit für Lebensmittel

Fleischwirtschaft

Die Tiere müssen tierschutzgerecht geschlachtet werden. Für fleischverarbeitende Betriebe gelten strenge Hygieneregeln. Zudem muss die Ware ununterbrochen gekühlt, sachgerecht abgepackt, klar gekennzeichnet sowie richtig gelagert werden. 

Tierhaltung und -transport

Die tiergerechte Haltung, regelmäßige Tierarztbesuche, Hygienekontrollen sowie der verantwortungsvolle Einsatz von Arzneimitteln gehören zu den wichtigsten QS-Anforderungen für Tierhalter. Außerdem dürfen Tierhalter nur mit Futtermitteln füttern, die von QS-geprüften Herstellern stammen.

Nur QS-geprüfte Tiertransporteure dürfen die Tiere verladen und transportieren. Während des Transports haben die Sicherheit und das Wohl der Tiere höchste Priorität. So muss regelmäßig das Wohlbefinden der Tiere kontrolliert werden und sichergestellt sein, dass die Tiere über ausreichend frische Luft und ein angemessenes Platzangebot verfügen.    

Futtermittelwirtschaft

Hersteller von Futtermitteln dürfen nur einwandfreie Rohwaren verwenden. Sie müssen kontinuierlich die Hygiene kontrollieren und jegliche Verunreinigungen vermeiden. Die Ware muss regelmäßig auf Rückstände von Schadstoffen überprüft werden. Zudem müssen die Futtermittel sachgerecht gelagert werden.

 

GQ: Geprüfte Qualität Bayern

Das bayerische Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem „Geprüfte Qualität – Bayern“ steht für regionale Herkunft und zusätzliche Kontrollen. 

Landwirte müssen nicht nur die gute fachliche Praxis nach Fachrecht einhalten, sondern auch Vorgaben nach Geprüfte Qualität - Bayern erfüllen, die teils über den gesetzlichen Anforderungen liegen (z.B. Verbot von Klärschlamm). Jeder Landwirt wird je nach Produktbereich und je nach vorangehenden Kontrollergebnissen alle ein bis drei Jahre extern kontrolliert und zertifiziert. Die durchgängige Kontrolle der gesamten Lebensmittelkette - beginnend mit der Erzeugerstufe - ist Voraussetzung für eine transparente, stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit der Herkunft. Sobald ein Landwirt direkt vermarktet muss er sich als Zeichennutzer zertifizieren lassen. Übernimmt ein Landwirt für andere Erzeuger oder einen Zeichennutzer Dienstleistungen in der Bearbeitung oder Abpackung, hat er ebenfalls einen Zeichennutzungsvertrag abzuschließen oder muss sich im Auftrag von Zeichennutzern entsprechend kontrollieren lassen. 

Lebensmittel mit der GQ-Bayern-Zutat "Rindfleisch":
verarbeitete Wurstwaren, mariniertes Fleisch etc.

Herkunftsbestimmungen:

  • Rinder zu 100% durchgängig in Bayern geboren, gehalten und geschlachtet
  • Rindfleisch zu 100% in Bayern zerlegt und verarbeitet
  • andere Zutaten, z.B. Gewürze, sind ohne Rückverfolgbarkeit der Herkunft
  • Ausnahmeregelung für die Schlachtung: die Schlachthöfe in Ulm und in Crailsheim (Baden-Württemberg, an der Grenze zu Bayern) sind nach GQ-Bayern zertifiziert und zugelassen und schlachten im Rahmen von GQ-Bayern ausschließlich bayerische, nach GQ-Bayern zertifizierte Tiere
  • Trennung von GQ-Bayern-Tieren und Nicht-GQ-Bayern Tieren

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • Verwendung qualitätsgesicherter Futtermittel
  • Transportzeit nach Beladung max. 4 Stunden
  • Anwendung innovativer Schlachttechniken
  • Ausschluß von DFD-Fleisch
  • ph-Wert 24 < 6,0

Kontrollsystem:
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung und bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.

 

Bio: Aufzucht, Fütterung und Haltung nach Regeln für die biologische Landwirtschaft

Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Sie schreiben unter anderem vor:

  • Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau stammen, bis zu einem Anteil von 5 Prozent können nichtökologische Zutaten im Rahmen von streng geregelten Ausnahmen verwendet werden, soweit diese Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind.
  • Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.
  • Bei der Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-ÖKO-000. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Genaue Kontrollen

  • Bio-Betriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen. Amtlich zugelassene private Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb und führen zusätzlich unangemeldete Stichproben bei den Erzeugern und Verarbeitern durch. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert.
  • Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden, müssen diese von den Kontrollstellen an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden. Im Öko-Landbaugesetz sind auch die Erteilung und der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert.
  • Neben der "Bio-Kontrolle" unterliegen Bio- Produkte selbstverständlich auch den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland.

 

VLOG: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik                                                                                                                                                                

Zentrale Voraussetzungen zur Nutzung des Siegels

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, seine Produkte mit dem "Ohne Gentechnik"-Logo oder den Worten "ohne Gentechnik" kennzeichnen. In beiden Fällen gilt §3a des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGenTDurchfG).

Die Unternehmen müssen hierfür glaubhaft darlegen, dass ihre Produkte die gesetzlichen Voraussetzungen nach §3a und §3b des EGGenTDurchfG erfüllen. Die Vorgaben variieren je nach Branche und Produkt. Damit der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik das Siegel vergeben kann, muss der Antragsteller einen Fragebogen ausfüllen und relevante Dokumente einreiche

Mit kräftiger Unterstützung zahlreicher Stakeholder hat der VLOG einen einheitlichen "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard erarbeitet und in 2013 veröffentlicht. Dieser Standard wurde zusammen mit Vertretern der Futter- und Lebensmittelindustrie, Zertifizierungsstellen, Verbands- und Behördenvertretern gestaltet und abgestimmt. Er liefert Produktionsbetrieben eine Unterstützung in der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der "Ohne Gentechnik" Kennzeichnung und legt einheitliche Kontrollen für Zertifizierungsunternehmen fest. Weitere Infos siehe:

www.ohnegentechnik.org

 

GGA: Gesicherte Geografische Angaben

Das Gütezeichen "g.g.A." soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. Mindestens eine Phase des Produktionsprozesses muss in dem Gebiet erfolgen, während das für ihre Herstellung verwendete Rohmaterial aus einer anderen Region stammen kann. Mit "g.g.A." gekennzeichnete Produkte besitzen somit eine spezifische Eigenschaft oder ein Ansehen, die sie mit einer bestimmten Region verbinden.

 

 

Für den Ablauf bei Warenankauf und -anlieferung gelten unsere SOPS. Die Standards für den Arbeitsablauf legen genau fest, wie der Schlachtviehankauf von Begutachtung des Tieres beim Erzeuger vor Ort bis zur Anlieferung am Schlachthof zu erfolgen hat. Dies beinhaltet auch die Sicherstellung des schonenden Transportes der Tiere zum Schlachthof.

Einer der modernsten Schlachthöfe Bayerns in Bauernhand

Am Schlachthof Traunstein selbst wird nach der Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2982) gearbeitet. Hinzu kommen die verbindlichen Anweisungen der Fleischerei Berufsgenossenschaft (FBG) für den Arbeitsschutz bei der Großtierschlachtung sowie die EU Verordnungen und Regularien nach VO EG 178, 852, 853 854 und 882 inklusive HACCP (Hazard Anlayses and Critical Control Points) zur Vermeidung von Gefahren im Zusammenhang mit Lebensmitteln.

Es gilt außerdem die "Gute Hygienepraxis" (GHP). Zusätzlich erfüllt unser Partner für die Schlachtung im General Management Plan GMP nach DIN EN ISO 22000 die festgelegten Abläufe für den geordneten Produktionsablauf im Schlachtbetrieb mit allen notwendigen Dokumentationen. Laboratorien und Lebensmittelsachverständige beraten uns bei der Umsetzung aller Verordnungen sowie bei der Neuerstellung und Anpassung betrieblicher Konzepte.

Beim Qualitätsmanagement gelten auch die strengen Vorgaben nach International Featured Standards-Food (IFS-Food) sowie die Normen der unternehmenseigenen Markenqualitätsprogramme internationaler und nationaler Großkunden. Die technischen Einrichtungen der Produktionslinie sind auf dem neuesten Stand. Unser Schlachthof zählt zu den modernsten in Bayern. Die FBG Richtlinien umfassen die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung.

Für den Umgang mit dem Fleisch gelten das Fleischhygienegesetz und die Fleischhygieneverordnung. Im Sinne des Tierwohls ist beim Entladen der Tiere sowie beim Treiben und Führen zur Schlachtung bei uns der Einsatz von Elektrotreibern strengstens verboten. Unsere Veterinäre und intensiv geschulten Fachkräfte haben den gesamten Schlachtprozess von Beschau bei Anlieferung bis Reifung unter strenger Kontrolle. Beim Verarbeitungsprozess geht es bei uns nicht nur aufgrund von DIN Normen und Gesetzen, sondern vor allem aus eigenem Antrieb sehr genau bis pingelig zu. Das betrifft auch das Umweltmanagement. Hier gehen die internen Vorgaben deutlich über die der ISO 14001:2009 hinaus.